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AGB, Fälligkeiten und Voraussetzungen

Vor der Betreuung und Voraussetzungen

§  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Hundebesitzer verstanden und akzeptiert.

§  Bevor Sie Ihren Hund uns übergeben, sollte er versäubert werden.

§  Beim Betreten sowie Verlassen des LuxForDogs bitten wir Sie Ihren Vierbeiner an der Leine zu führen.

§  Sie verpflichten sich hiermit, uns mitzuteilen, wenn ihr Hund unter jeglicher Krankheit leidet oder worauf wir im Umgang mit anderen Hunden achten müssen.

§  Beachten Sie bitte, dass wir nur Hunde aufnehmen können, welche über eine Grundgehorsamkeit verfügen und kein aggressives oder extrem ängstliches Verhalten aufzeigen.

§  Wir bitten um Verständnis, falls wir Ihren Hund aus diversen möglichen Gründen, doch nicht dauerhaft aufnehmen können.

§  Alle Hunde müssen gechipt, entwurmt und regelmässig mit Antizeckenmittel behandelt werden.

§  Am ersten Betreuungstag bitten wir Sie eine Kopie des Impfausweis mitzubringen.

§  Hunde welche an einer ansteckenden Krankheiten wie Zwingerhusten o.Ä. leiden, können nicht bei LuxsForDogs in Betreuung gebracht werden.

§  Bei Vermutung, dass Ihr Hund an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist, verpflichtet sich der Hundehalter dies unverzüglich dem LuxForDogs mitzuteilen

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Betreuung

§  Wir behalten uns das Recht vor einige Probetage mit Ihrem Hund durchzuführen. Uns ist es ein Anliegen, dass sich unser Rudel versteht und den Stresspegel so gering wie möglich zu halten.

§  Wir verpflichten uns, dass wir uns bestmöglich um Ihren Hund kümmern und ihm die Bewegung und Abwechslung zu bieten, welcher er benötigt.

§  Im Falle eines Schadens sind wir versichert und erwarten, dass Sie ebenfalls über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Im Falle eines Schadens kommt diese zum Zuge.

§  Sie haften für alle Schäden oder Verletzungen, welche von Ihrem Hund direkt oder indirekt an anderen Hunden, einem Menschen oder Eigentum zugefügt werden.

§  Sollte sich Ihr Hund ernsthaft verletzten, behalten wir uns das Recht vor, unseren Vertrauenstierarzt aufzusuchen. Diese Kosten gehen zu Lasten des Besitzers.

§  Auch bei vorsichtigster Betreuung, kann ein Hund bei einem Spaziergang entweichen. Falls der Hund trotz intensiver Suche nicht wieder gefunden werden sollte, besteht seitens Besitzers keinen Anspruch auf Schadenersatz.

§  Wird ein Hund bis 19:00 Uhr nicht abgeholt, sieht sich LuxFordogs vor, dies als eine stillschweigende Einwilligung zur Erweiterung der Dienstleistung auf eine Hundeübernachtung anzunehmen. Neben den Basistarifen werden hierzu Aufschläge erhoben.

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Zahlung und Stornierung und ausserhalb der Öffnungszeiten

§  Die Zahlung ist zum Zeitpunkt der Abholung des Hundes fällig. Es werden nur Barzahlungen oder Twint-Zahlungen akzeptiert.

§  Stornierungen von Tagesbetreuungen sind bis 24h im Voraus kostenlos stornierbar. Erfolgt keine rechtzeitige Stornierung wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt.

§  Für Hunde der Ferienbetreuung gilt eine Stornierungsfrist von 7 Tagen vor dem ersten Ferientag, ansonsten kann der gesamte Betrag verrechnet werden.

§  Betreuungen ausserhalb der Öffnungszeiten sind auf Anfrage möglich und werden mit einem Aufpreis verrechnet.

§  Verspätete Abholung Ihres Vierbeiners werden mit einem Zuschlag von CHF 10.00 ab 10 Minuten Verspätung im 30 Minuten-Takt erhoben.

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Weiteres

§  LuxForDogs behält sich das Recht vor, selbst getätigte Aufnahmen der betreuten Hunde für Marketingzwecke zu verwenden (wenn Einverständnis erteilt).

Alle von LuxForDogs getätigte Aufnahmen sind Eigentum von LuxForDogs und dürfen in keinster Weise ohne vorgängiges Einvernehmen verwendet werden.

 

Wir legen Wert auf einen offenen und ehrlichen Umgang. Teilen Sie uns Ihre Wünsche, Anregungen und Anliegen via Telefon/Whatsapp, E-Mail, Feedbackformular oder persönlich mit!

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